Nicht nur Unternehmen unterliegen der Pflicht zur Rechtstreueorganisation (Compliance). Vielmehr besteht sie in allen Organisationen, in denen der Arbeitsprozess im weitesten Sinne auf mehrere Personen verteilt wird und damit Gefahren für die Normbefolgung einhergehen. Benjamin Schmittlein legt dies für Wirtschaftsverbände und Koalitionen i. S. d. Art. 9 Abs. 3 GG anhand einer umfassenden Analyse des deutschen Haftungs- und Sanktionssystems dar. Er zeigt auf, inwiefern sie als Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht einer Rechtstreueorganisationspflicht unterliegen und welche spezifischen Gefahrenquellen sie infolgedessen zu beherrschen haben.
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