Seit geraumer Zeit wird den politisch-juristischen Kategorien "Souveränität", "Staat" und "Verfassung", die in den vergangenen Jahrhunderten weitgehend unangefochten als Beschreibungsraster der modernen Herrschaftsarchitektur fungierten, in Bezug auf das vereinte Europa der Erklärungswert abgesprochen. Doch sind bis heute keine leistungsfähigeren begrifflichen Kategorien erschlossen worden. Über Art und Form jener präzedenzlosen politischen Einheit, welche unter der Bezeichnung "Europäische Union" firmiert, herrscht deshalb zunehmend Verunsicherung. Benjamin Straßburger nimmt dies zum Anlass, die Tiefenstrukturen politischer Macht im integrierten Europa der Gegenwart zu durchleuchten. Im Zentrum steht dabei die Bestimmung des Verhältnisses zwischen den rechtlichen Grundordnungen der Bundesrepublik Deutschland (Grundgesetz) und der Europäischen Union (EU-Primärrecht) unter besonderer Berücksichtigung ihrer jeweiligen Fähigkeit, Herrschaft zu begründen und zu begrenzen.