Nach den Vorgaben der Verfassung und den Bestimmungen des 1995 in Kraft getretenen Fraktionsgesetzes müssen die Bundestagsfraktionen als verfassungsrechtliche Vereinigungen eigener Art angesehen werden, die als juristische Personen des Parlamentsrechts im allgemeinen Rechtsverkehr nur wie Privatrechtssubjekte handeln können. Dieser Befund bildet den Ausgangspunkt für die weitere Untersuchung, in deren Verlauf die Konsequenzen für einzelne Rechtswirkungen und Rechtsbeziehungen der Bundestagsfraktionen aufgezeigt werden. Dabei ist immer wieder deren besondere Phänomenologie zu beachten.…mehr
Nach den Vorgaben der Verfassung und den Bestimmungen des 1995 in Kraft getretenen Fraktionsgesetzes müssen die Bundestagsfraktionen als verfassungsrechtliche Vereinigungen eigener Art angesehen werden, die als juristische Personen des Parlamentsrechts im allgemeinen Rechtsverkehr nur wie Privatrechtssubjekte handeln können. Dieser Befund bildet den Ausgangspunkt für die weitere Untersuchung, in deren Verlauf die Konsequenzen für einzelne Rechtswirkungen und Rechtsbeziehungen der Bundestagsfraktionen aufgezeigt werden. Dabei ist immer wieder deren besondere Phänomenologie zu beachten. Einerseits sind sie Organteile des Bundestages, andererseits aber auch rechtlich unabhängige Vereinigungen. Während ihre Rechtsbeziehungen im Bundestag und gegenüber den Abgeordneten dem öffentlichen Recht zuzurechnen sind, sind ihre Außenrechtsbeziehungen zwingend zivilrechtlich ausgestaltet.
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Autorenporträt
Der Autor: Berthold Stevens wurde 1969 in Papenburg geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Leiden/Niederlande und Osnabrück, wo er 1994 sein Erstes Staatsexamen ablegte. Anschließend promovierte er an der Universität Osnabrück und war Inhaber eines Lehrauftrags für den Bereich Öffentliches Recht. Das Rechtsreferendariat, welches er im OLG-Bezirk Oldenburg absolvierte, schloß er 1998 mit dem Zweiten Staatsexamen ab. Derzeit ist er als Justitiar in der Rechtsabteilung eines überregionalen ostdeutschen Energieversorgungsunternehmens in Berlin tätig; Promotion 1999.
Inhaltsangabe
Aus dem Inhalt: Begriff und Rechtsnatur der Bundestagsfraktionen nach dem Fraktionsgesetz - Bildung und Auflösung, Rechte und Pflichten, Verfahren und Organisation der Bundestagsfraktionen - Verhältnis der Bundestagsfraktionen zu ihren Mitgliedern und Besonderheiten der rechtlichen Stellung des Abgeordneten als Fraktionsmitglied - Stellung der Bundestagsfraktionen im Rechtsverkehr und als Arbeitgeber.
Aus dem Inhalt: Begriff und Rechtsnatur der Bundestagsfraktionen nach dem Fraktionsgesetz - Bildung und Auflösung, Rechte und Pflichten, Verfahren und Organisation der Bundestagsfraktionen - Verhältnis der Bundestagsfraktionen zu ihren Mitgliedern und Besonderheiten der rechtlichen Stellung des Abgeordneten als Fraktionsmitglied - Stellung der Bundestagsfraktionen im Rechtsverkehr und als Arbeitgeber.
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