Mit der im Jahr 2021 verabschiedeten Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wurde in Deutschland erstmals ein gesetzliches Vertretungsrecht für den Gesundheitsbereich unter Ehegatten eingeführt. In Österreich und der Schweiz gibt es vergleichbare gesetzliche Angehörigenvertretungsrechte bereits seit vielen Jahren. Die Autorin vergleicht die Institute in Deutschland, Österreich und der Schweiz miteinander und stellt die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Vertretungsrechte heraus. Darüber hinaus prüft die Autorin die Verfassungskonformität der in Deutschland neu eingeführten Regelung sowie deren Vereinbarkeit mit den Vorgaben des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen. Dabei kommt die Autorin zu dem Ergebnis, dass das gesetzliche Ehegattenvertretungsrecht sowohl mit dem in den Grundrechten verankerten körperlichen Selbstbestimmungsrecht des vertretenen Ehegatten als auch mit den Vorgaben der UN-BRK unvereinbar ist.
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