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Feinstaubalarm Stuttgart - Bisher nur Appelle, ab 2018 ein Fahrverbot! Um die Grenzwerte der Europäischen Kommission für Feinstaub in Stuttgart einzuhalten sind verschärfte Maßnahmen erforderlich. Vorgeschlagen wurden von der Landeshauptstadt zwei mögliche Fahrverbote: 'Einfahrt nur noch für mit mindestens zwei Personen besetzte Fahrzeuge (Grüne Plakette) oder emissionsarme Fahrzeuge (Blaue Plakette)' oder 'Einfahrt nur mit entsprechendem Kennzeichen (gerade/ungerade Kfz-Kennzeichen). Elektro-Fahrzeuge haben freie Zufahrt'. Neben organisatorischen Aspekten (z.B. Bestimmung Betroffene,…mehr

Produktbeschreibung
Feinstaubalarm Stuttgart - Bisher nur Appelle, ab 2018 ein Fahrverbot! Um die Grenzwerte der Europäischen Kommission für Feinstaub in Stuttgart einzuhalten sind verschärfte Maßnahmen erforderlich. Vorgeschlagen wurden von der Landeshauptstadt zwei mögliche Fahrverbote: 'Einfahrt nur noch für mit mindestens zwei Personen besetzte Fahrzeuge (Grüne Plakette) oder emissionsarme Fahrzeuge (Blaue Plakette)' oder 'Einfahrt nur mit entsprechendem Kennzeichen (gerade/ungerade Kfz-Kennzeichen). Elektro-Fahrzeuge haben freie Zufahrt'. Neben organisatorischen Aspekten (z.B. Bestimmung Betroffene, Geltungsgebiet und Kontrollmaßnahmen) stellt sich zwangsläufig die Frage nach der Wirksamkeit. Wie viele Fahrzeuge, Wege, Personen und Haushalte wären betroffen? Wie würden die betroffenen Personen handeln und welche Auswirkungen hätte dies auf den Modal Split in Stuttgart? Antworten auf diese Fragen sollen von Experten, jedoch insbesondere aus der Kennzeichendatenbank Stuttgart und der Mobilitätsbefragung in der Region Stuttgart gewonnen werden. Welches der Fahrverbote ist letztlich durchzuführen? Der vorgestellte Vergleich soll Hinweise hierzu liefern.
Autorenporträt
Autorin: Universität Tübingen, Abschlüsse: 2012 B.Sc. Geographie, 2013 Staatsexamen Geographie/Anglistik, 2016 M.A. Humangeographie (Gaststudium Universität Stuttgart: Stadtplanung). Schwerpunkte im Studium: Stadt, Verkehr, Wirtschaft, Datenanalyse.