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Tatprovokationen sind unter Zustimmung der Rechtsprechung des BGH fester Bestandteil der deutschen Strafverfolgung. Die Arbeit verfolgt das Ziel, einen Beitrag zur Reduzierung des bestehenden Spannungsfeldes zwischen Belangen der Strafverfolgung und verfassungs- sowie menschenrechtlichen Positionen zu leisten. Einleitend wird der Begriff der Tatprovokation definiert. Es wird dargelegt, warum die StPO keine hinreichende Ermächtigungsgrundlage für derartige Einsätze vorsieht. Die aktuelle Rechtslage wird unter Einbeziehung der Rechtsprechung des BGH und EGMR aufgearbeitet, um die Maßstäbe für…mehr

Produktbeschreibung
Tatprovokationen sind unter Zustimmung der Rechtsprechung des BGH fester Bestandteil der deutschen Strafverfolgung. Die Arbeit verfolgt das Ziel, einen Beitrag zur Reduzierung des bestehenden Spannungsfeldes zwischen Belangen der Strafverfolgung und verfassungs- sowie menschenrechtlichen Positionen zu leisten. Einleitend wird der Begriff der Tatprovokation definiert. Es wird dargelegt, warum die StPO keine hinreichende Ermächtigungsgrundlage für derartige Einsätze vorsieht. Die aktuelle Rechtslage wird unter Einbeziehung der Rechtsprechung des BGH und EGMR aufgearbeitet, um die Maßstäbe für eine Legitimierung von Tatprovokationen herauszustellen. Sie bilden die Basis für den Kern der Arbeit. Er besteht in dem Vorschlag, Tatprovokationen nicht zur Verfolgung der provozierten, sondern bereits begangener Taten zu legitimieren. Die praktische Umsetzung dieses Ansatzes wird dabei unter besonderer Berücksichtigung der "Bekämpfung" der Betäubungsmittelkriminalität stets im Blick behalten
Rezensionen
»Für die Praxis ist die Dissertation zu empfehlen, da die kompakte Zusammenführung der unterschiedlichen Probleme und Positionen ihresgleichen sucht.« Daniel Wölky, in: Journal der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung, Ausgabe 2/2015

»Im Ganzen liegt eine überaus sorgfältige, fundierte und umfassende Analyse der Tatprovokation durch Einsatz von Lockspitzeln aus strafverfahrensrechtlicher Perspektive vor. Die Autorin hat ihr Thema sehr differenziert und systematisch bearbeitet und mit einem innovativen Gesetzesvorschlag abgerundet. Die Literaturauswahl ist beachtlich, das sprachliche Niveau bemerkenswert. [...] Dennoch bleibt es dabei: Diese Arbeit bricht überzeugend mit der bisherigen Rechtsprechung des BGH zum Einsatz von Lockspitzeln und ist der Strafjustizpraxis zur gesteigerten rechtsstaatlichen Sensibilisierung als Pflichtlektüre dringlich zu empfehlen.« Prof. Dr. Gunnar Duttge, in: Strafverteidiger, 2/2015