Gemäss Art. 13 BV hat jede Person Anspruch auf Schutz ihrer Privatsphäre und insbesondere auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten. Dieser Schutz wurde im Bundesgesetz über den Datenschutz vom 19. Juni 1992 (DSG) gesetzlich verankert. Belange des Datenschutzes sind heute nahezu in allen Bereichen von Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft zu beachten. Die Wirksamkeit von Datenschutzbestimmungen setzt die Schaffung vermehrter Transparenz im Rahmen der Datenbearbeitung, insbesondere durch die öffentliche Hand, voraus. Diesem Anliegen hat der Gesetzgeber mit der Schaffung des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung vom 17. Dezember 2004 (BGÖ) Rechnung getragen. Die Verflechtung der beiden Erlasse, in denen in einem engen Zusammenhang stehende gesellschaftspolitische Anliegen gesetzlich verankert wurden, berücksichtigt die 3. Auflage dieses bewährten Kommentars durch Erweiterung um die Kommentierung des BGÖ. Das Werk erläutert die Thematik kompetent, umfassend, verständlich und übersichtlich. Es ist praxisorientiert, setzt sich indessen auch mit dogmatischen Fragen auseinander. Über die Behandlung des geltenden Rechts hinaus wird ferner Bezug genommen auf ausländisches Recht und die internationalen Entwicklungen im Datenschutz- und Informationsrecht.