Ausgehend von englischen Klosteranlagen werden die jeweils im Osten der Klosteranlagen erbauten Infirmariebereiche erstmals detailliert untersucht. Die Einrichtung von Infirmarien (lat. infirm = schwach, krank) ergibt sich bereits aus der Benediktsregel. Schon in diesem Regelwerk des 6. Jahrhunderts wird kranken Brüdern ein eigener Raum zugestanden. Berücksichtigt man weiterhin die Bedeutung der Infirmarie als Ort des Sterbens des im Kloster ritualisierten Übergangs in die Ewigkeit, ergibt sich, dass die Infirmarien nicht wie in der Forschung bislang als periphere Bauten - wie Wirtschaftsgebäude - einzustufen sind. Vielmehr handelt es sich bei den Infirmariebaulichkeiten um bedeutende, der Klausur zuzuordnende Funktionsräume, die schon bei der Konzeption der Klosteranlagen Berücksichtigung fanden.
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