Eine rechtsvergleichende Untersuchung anhand der Affirmative Action Policy der USA und der Verfolgung «vergabefremder» Ziele im Rahmen der Auftragsvergabe in der Bundesrepublik Deutschland
Eine rechtsvergleichende Untersuchung anhand der Affirmative Action Policy der USA und der Verfolgung «vergabefremder» Ziele im Rahmen der Auftragsvergabe in der Bundesrepublik Deutschland
Das amerikanische Modell der Affirmative Action Policy wird insbesondere in der deutschen Diskussion zur Frauenförderung immer wieder als Vorbild für die Verfolgung sogenannter "vergabefremder" Ziele bei der Vergabe öffentlicher Aufträge herangezogen, ohne auf die verfassungsrechtliche Diskussion in den USA hinzuweisen. Das verfassungsrechtliche Gleichheitsgebot ist jedoch nicht das einzige, das rechtliche Grenzen für die Verfolgung sogenannter "vergabefremder" Ziele errichten kann. In umfassender Weise zeigt der Autor völkerrechtliche, europarechtliche und nationale Grenzen auf, die sich bei…mehr
Das amerikanische Modell der Affirmative Action Policy wird insbesondere in der deutschen Diskussion zur Frauenförderung immer wieder als Vorbild für die Verfolgung sogenannter "vergabefremder" Ziele bei der Vergabe öffentlicher Aufträge herangezogen, ohne auf die verfassungsrechtliche Diskussion in den USA hinzuweisen. Das verfassungsrechtliche Gleichheitsgebot ist jedoch nicht das einzige, das rechtliche Grenzen für die Verfolgung sogenannter "vergabefremder" Ziele errichten kann. In umfassender Weise zeigt der Autor völkerrechtliche, europarechtliche und nationale Grenzen auf, die sich bei der Verfolgung von Sekundärzwecken ergeben. Die Darstellung über das US-amerikanische Vergaberecht ermöglicht einen tiefergehenden Einblick über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den USA, die ab einem bestimmten Auftragsvolumen mit der Förderung von Minderheiten und Frauen verbunden ist.
Der Autor: Gerald Scharpenack, Jahrgang 1971. Studium der Rechtswissenschaften sowie Referendariat in Frankfurt am Main, Lausanne und Genf. Forschungsaufenthalt an der Columbia University, New York, 2002; Stipendiat des Deutschen Akademischen Austauschdienstes. Bis 2003 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Öffentliches Recht, Universität Frankfurt am Main. Seit 2004 Rechtsanwalt in einer international tätigen Rechtsanwalts- und Steuerberatungssozietät.
Inhaltsangabe
Aus dem Inhalt : Die Zulässigkeit der Berücksichtigung von Sekundärzwecken nach dem WTO-Beschaffungsübereinkommen - Die Zulässigkeit der Berücksichtigung von Sekundärzwecken nach dem Gemeinschaftsrecht - Die Verfolgung von Sekundärzwecken nach US-amerikanischem Vergaberecht - Die Affirmative Action -Rechtsprechung des US-Supreme Court - Die Zulässigkeit der Berücksichtigung von Sekundärzwecken nach deutschem Recht.
Aus dem Inhalt : Die Zulässigkeit der Berücksichtigung von Sekundärzwecken nach dem WTO-Beschaffungsübereinkommen - Die Zulässigkeit der Berücksichtigung von Sekundärzwecken nach dem Gemeinschaftsrecht - Die Verfolgung von Sekundärzwecken nach US-amerikanischem Vergaberecht - Die Affirmative Action -Rechtsprechung des US-Supreme Court - Die Zulässigkeit der Berücksichtigung von Sekundärzwecken nach deutschem Recht.
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