Examensarbeit aus dem Jahr 1996 im Fachbereich Pädagogik - Berufsbildung, Weiterbildung, Note: sehr gut, Landesprüfungsamt für Zweite Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen, Dortmund, Sprache: Deutsch, Abstract: Im dualen Berufsausbildungssystem in der Bundesrepublik Deutschland stellen dieBerufsbildungswerke als Ausbildungsorte für Behinderte und Lernbeeinträchtigte dieSonderform dar, die wohl am weitestgehendsten versucht, eine institutionelle Verbindung derLernorte "Betrieb" und "Schule" zu erreichen. Ähnlich eng dürfte die Verbindung der beidenEbenen allenfalls in den wenigen Betrieben mit eigenen Betriebsberufsschulen bzw. bei denSchulen des Bergbaus sein.Ihre Begründung fand diese "Sonderform" in dem Bestreben, im Rahmen derAusbildungsmöglichkeiten, die seit 1969 eine gesetzliche Regelung im Berufsbildungsgesetzgefunden hatten, auch für Behinderte qualifizierte Ausbildungsmöglichkeiten zu schaffen undso zu deren Integration ins Berufsleben beizutragen. Mit Dreisbach kann das 1970 vomBundesarbeitsminister Walter Arendt verkündete "Aktionsprogramm zur Förderung derRehabilitation von Behinderten" als die inhaltliche Grundlage gesehen werden, aufgrundderer es zur Planung des Netzes der - zunächst 42, seit dem deutschen Einigungsprozeß 49 -Berufsbildungswerke kam. Im Zuge dieser Planung wurde imHinblick auf die bestmögliche Integrationschance der Betroffenen die Entscheidungzugunsten einer engen Anbindung der beruflichen Bildung Behinderter an die Regularien desdualen Systems getroffen. Gleichzeitig wurde betont, daß die dort vorgesehene strikteTrennung der Lernorte den besonderen Bedürfnissen bei der Ausbildung dieser Zielgruppenicht gerecht werden würde und daraus die"Notwendigkeit eines schulischen Ausbildungsteils in den Berufsbildungswerken"(Dreisbach, a.a.O.) abgeleitet. Dies brachte von vornherein institutionelle Schwierigkeiten mitsich. "Der Bund als Koordinator und Initiator mischte sich hier in eine Angelegenheit, dieeine Sache der Länder war und auch später für einzelne Einrichtungen viel Unangenehmesbrachte, da einige Länder die Schulen wie allgemeine Privatschulen behandelten, obwohl sievon der Aufgabenstellung her anders gelagert waren." Andere Länderwiederum verzichteten ganz auf die Einheitlichkeit der Träger und gliederten öffentlicheSchulen bzw. Teile öffentlicher Schulen den Berufsbildungswerken an. In allen Fällen gibt eswesentliche Strukturmerkmale, die die Schulen in und an Berufsbildungswerken1 von denallgemeinen Berufsschulen unterscheiden. [...]
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