Sicherheitshinweise für den Einsatz von fahrbaren Hubarbeitsbühnen

Sicherheitshinweise für den Einsatz von fahrbaren Hubarbeitsbühnen

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Die Bedienung von fahrbaren Hubarbeitsbühnen ist mit einem besonderen Risiko behaftet. Nicht nur für das Bedienungspersonal selbst, sondern auch für die Personen, die sich im Umfeld der Hubarbeitsbühne aufhalten. Deshalb müssen die Bediener für diese Aufgabe speziell geschult und ausgebildet sein. Daher wurden u. a. sicherheitstechnische Anforderungen für fahrbare Hubarbeitsbühnen erhoben, die seit 1977 in der für die Bundesrepublik Deutschland geltenden Unfallverhütungsvorschrift ''Hebebühnen'' (VBG 14) verankert sind. Um innerhalb Europas zu einem gleichen Sicherheitsmaßstab für...