Der Autor entwickelt in seinem Buch praktisch brauchbare Kriterien für die Begrenzung des Geschiedenenunterhalts nach den 1573 Abs.5, 1578 Abs. 1 S. 2 und 1579 Nr. 1 und 7 BGB. Dabei werden insbesondere die soziologischen Erkenntnisse zur Entscheidungsfindung in der Ehe und die Ergebnisse der ökonomischen Analyse zum Zweck des Unterhalts im Anschluss an die Ehescheidung berücksichtigt.
Der Autor entwickelt in seinem Buch praktisch brauchbare Kriterien für die Begrenzung des Geschiedenenunterhalts nach den 1573 Abs.5, 1578 Abs. 1 S. 2 und 1579 Nr. 1 und 7 BGB. Dabei werden insbesondere die soziologischen Erkenntnisse zur Entscheidungsfindung in der Ehe und die Ergebnisse der ökonomischen Analyse zum Zweck des Unterhalts im Anschluss an die Ehescheidung berücksichtigt.Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
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Schriftenreihe der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
Erster Teil: Die Grenzen Des Nachehelichen Unterhaltsanspruchs Nach Den 1573 Abs. 5, 1578 Abs.1 S. 2, 1579 Nr.1 Und Nr. 7 Bgb.- A. Zum rechtsgeschichtlichen Hintergrund des nachehelichen Unterhaltsrechts.- B. Allgemeine Kriterien der 1573 Abs. 5, 1578 Abs. 1 S. 2, 1579 Nr. 1 und Nr. 7 BGB.- Zweiter Teil: Bildung Von Fallgruppen Und Darstellung Der MaßGebenden Wertungsgesichtspunkte.- A. Die Methode der Typenbildung im Recht.- B. Die Bildung von Ehetypen.- C. Die Ehetypen in statischer Betrachtung.- D. Die auf den Eheverlauf bezogene Bildung von Ehetypen.- E. Gesamtergebnis zur Typenbildung.- Dritter Teil: Der Einfluss Der Ehetypen Auf Verträge ÜBer Den Geschiedenenunterhalt.- A. Die Ehetypen in der notariellen Vertragsgestaltung.- B. Die inhaltliche Kontrolle der Unterhaltsverträge auf Konformität mit den Ehetypen.- C. Der Einfluss geänderter Verhältnisse auf den Fortbestand des Unterhaltsvertrages.- Vierter Teil: Die Begrenzung Des Geschiedenenunterhalts In Gesetzgebungstechnischer Hinsicht.- A. Die Bedeutung der Rechtsdogmatik für die Gesetzgebungstechnik.- B. Die gesetzgebungstechnische Umsetzung des rechtsdogmatischen Konzepts.- C. Ergebnis zur Gesetzgebungstechnik.- Fünfter Teil: Der Geschiedenenunterhalt Im Vergleich Zu Den Übrigen Ausgleichssystemen Des Familienrechts.- A. Zugewinn- und Versorgungsausgleich.- B. Die übrigen Ansprüche im Rahmen der Auseinandersetzung der ehelichen Lebensgemeinschaft.- C. Ergebnis.- Sechster Teil: Der Geschiedenenunterhalt In Rechtsvergleichender Hinsicht.- A. Darstellung des Vergleichsmaßstabes.- B. Durchführung der Rechtsvergleichung.- C. Ergebnis.- Zusammenfassung Der Ergebnisse.
Erster Teil: Die Grenzen Des Nachehelichen Unterhaltsanspruchs Nach Den 1573 Abs. 5, 1578 Abs.1 S. 2, 1579 Nr.1 Und Nr. 7 Bgb.- A. Zum rechtsgeschichtlichen Hintergrund des nachehelichen Unterhaltsrechts.- B. Allgemeine Kriterien der 1573 Abs. 5, 1578 Abs. 1 S. 2, 1579 Nr. 1 und Nr. 7 BGB.- Zweiter Teil: Bildung Von Fallgruppen Und Darstellung Der MaßGebenden Wertungsgesichtspunkte.- A. Die Methode der Typenbildung im Recht.- B. Die Bildung von Ehetypen.- C. Die Ehetypen in statischer Betrachtung.- D. Die auf den Eheverlauf bezogene Bildung von Ehetypen.- E. Gesamtergebnis zur Typenbildung.- Dritter Teil: Der Einfluss Der Ehetypen Auf Verträge ÜBer Den Geschiedenenunterhalt.- A. Die Ehetypen in der notariellen Vertragsgestaltung.- B. Die inhaltliche Kontrolle der Unterhaltsverträge auf Konformität mit den Ehetypen.- C. Der Einfluss geänderter Verhältnisse auf den Fortbestand des Unterhaltsvertrages.- Vierter Teil: Die Begrenzung Des Geschiedenenunterhalts In Gesetzgebungstechnischer Hinsicht.- A. Die Bedeutung der Rechtsdogmatik für die Gesetzgebungstechnik.- B. Die gesetzgebungstechnische Umsetzung des rechtsdogmatischen Konzepts.- C. Ergebnis zur Gesetzgebungstechnik.- Fünfter Teil: Der Geschiedenenunterhalt Im Vergleich Zu Den Übrigen Ausgleichssystemen Des Familienrechts.- A. Zugewinn- und Versorgungsausgleich.- B. Die übrigen Ansprüche im Rahmen der Auseinandersetzung der ehelichen Lebensgemeinschaft.- C. Ergebnis.- Sechster Teil: Der Geschiedenenunterhalt In Rechtsvergleichender Hinsicht.- A. Darstellung des Vergleichsmaßstabes.- B. Durchführung der Rechtsvergleichung.- C. Ergebnis.- Zusammenfassung Der Ergebnisse.
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