Für Schiedsverfahren mit gesellschaftsrechtlichen Anknüpfungspunkten hat der Gesetzgeber bislang kaum gesetzliche Grundlagen geschaffen, obwohl solche Regelungen an zahlreichen Schnittstellen von Gesellschafts- und Schiedsverfahrensrecht fehlen. Zur Lösung dieser Probleme verwies der Gesetzgeber auf Rechtsprechung und Lehre - dies, obwohl schätzungsweise ein Drittel aller in Deutschland verhandelten Schiedsverfahren einen gesellschaftsrechtlichen Hintergrund haben. Die Studie beschäftigt sich daher mit der Wirkung von Schiedsvereinbarungen, Schiedsklauseln und Schiedssprüchen auf…mehr
Für Schiedsverfahren mit gesellschaftsrechtlichen Anknüpfungspunkten hat der Gesetzgeber bislang kaum gesetzliche Grundlagen geschaffen, obwohl solche Regelungen an zahlreichen Schnittstellen von Gesellschafts- und Schiedsverfahrensrecht fehlen. Zur Lösung dieser Probleme verwies der Gesetzgeber auf Rechtsprechung und Lehre - dies, obwohl schätzungsweise ein Drittel aller in Deutschland verhandelten Schiedsverfahren einen gesellschaftsrechtlichen Hintergrund haben. Die Studie beschäftigt sich daher mit der Wirkung von Schiedsvereinbarungen, Schiedsklauseln und Schiedssprüchen auf gesellschaftsrechtlich Verbundene. Ziel ist es, das Zusammentreffen von Verfassungs-, Gesellschafts- und Schiedsverfahrensrecht zu untersuchen, um die einzelnen Rechtsgebiete stringenter zu verzahnen.
Gero von Jhering studierte an der Universität des Saarlandes und absolvierte sein Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg. Im Anschluss war er Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Seminar für Zivilprozess- und Allgemeines Prozessrecht der Universität Hamburg und ist nun Rechtsanwalt in der Prozessabteilung einer international renommierten Kanzlei.
Inhaltsangabe
Inhalt: Wirkung von Schiedsvereinbarungen, Schiedsklauseln und Schiedssprüchen im Gesellschaftsrecht - Drittwirkung - Dritterstreckung - Gestaltungswirkung - Satzung - Gesellschaftsvertrag - Recht auf staatlichen Rechtsschutz - Schiedsverfahren - Personengesellschaft - GmbH - Kapitalgesellschaft.