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Mit der Charta der Grundrechte wird die Hoffnung auf einen verbesserten Grundrechtsschutz gegen Akte der Europäischen Union verbunden. Doch welchen Gewinn wird diese textliche Verankerung des Grundrechtsschutzes neben einer Bindung der Europäischen Union an die EMRK bringen? Viele Artikel der Charta sind der EMRK bereits im Wortlaut nachgebildet. Vor allem regelt Artikel 52 Absatz 3 GRCh den Einfluss der EMRK im Recht der Charta querschnittsartig.
Gero Ziegenhorn untersucht Artikel 52 Absatz 3 GRCh im Hinblick auf das hieraus folgende Gesamtverständnis der Charta. Hierbei setzt er sich mit
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Produktbeschreibung
Mit der Charta der Grundrechte wird die Hoffnung auf einen verbesserten Grundrechtsschutz gegen Akte der Europäischen Union verbunden. Doch welchen Gewinn wird diese textliche Verankerung des Grundrechtsschutzes neben einer Bindung der Europäischen Union an die EMRK bringen? Viele Artikel der Charta sind der EMRK bereits im Wortlaut nachgebildet. Vor allem regelt Artikel 52 Absatz 3 GRCh den Einfluss der EMRK im Recht der Charta querschnittsartig.

Gero Ziegenhorn untersucht Artikel 52 Absatz 3 GRCh im Hinblick auf das hieraus folgende Gesamtverständnis der Charta. Hierbei setzt er sich mit den in der Literatur vertretenen Lesarten auseinander und analysiert die Aussagen der sogenannten Charta-Erläuterungen, deren gebührende Berücksichtigung die Charta selbst fordert. Er gelangt zu dem Ergebnis, dass Rechte der EMRK in das Unionsrecht transferiert werden, was zu beträchtlichen Doppelgewährleistungen führt. Ferner wird die Bedeutung des Artikels 53 GRCh erörtert. Die Arbeit schließt mit einer Betrachtung der mehrpoligen Grundrechtsverhältnisse.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Rezensionen
»Das Buch bildet [...] einen gewichtigen Beitrag zur Dogmatik der europäischen Grundrechtslehre. Wissenschaftlern mit Schwerpunkt in diesem Bereich ist die Lektüre deshalb unbedingt zu empfehlen [...].« Daniel Graske, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 6/2010

»Insgesamt zeigt sich die gut lesbare, reich dokumentierte und gedankenvolle Arbeit als ein wichtiger Beitrag zum Verständnis des Art. 52 Abs. 3 GRCh, dessen Wert vor allem darin besteht, dass in grundlegender Weise die Inkorporierung von Teilen der EMRK durch die Grundrechtecharta in das Recht der EU begründet wird [...]« Wolfgang Weiß, in: Archiv des öffentlichen Rechts, Bd. 135, 4/2010