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Im Berufungszulassungsverfahren der VwGO modifizieren Unions- und Verfassungsrecht die Anforderungen an das Darlegungsgebot des § 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO. Kommt die Durchführung eines Vorabentscheidungsverfahrens materiell ernsthaft in Betracht, so ist unmittelbar kraft Art. 267 AEUV die Berufung zuzulassen.
Führt eine Nicht- oder Fehlanwendung des Unionsrechts zu Zweifeln an der Ergebnisrichtigkeit der Entscheidung, haben die Oberverwaltungsgerichte als Ausfluss des Prinzips des Vorrangs des Unionsrechts sowie des Gebots des effet utile dargelegte Zulassungsgründe so umzudeuten, dass die
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Produktbeschreibung
Im Berufungszulassungsverfahren der VwGO modifizieren Unions- und Verfassungsrecht die Anforderungen an das Darlegungsgebot des § 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO. Kommt die Durchführung eines Vorabentscheidungsverfahrens materiell ernsthaft in Betracht, so ist unmittelbar kraft Art. 267 AEUV die Berufung zuzulassen.

Führt eine Nicht- oder Fehlanwendung des Unionsrechts zu Zweifeln an der Ergebnisrichtigkeit der Entscheidung, haben die Oberverwaltungsgerichte als Ausfluss des Prinzips des Vorrangs des Unionsrechts sowie des Gebots des effet utile dargelegte Zulassungsgründe so umzudeuten, dass die Wirksamkeit des Unionsrechts in einem Berufungsverfahren gewährleistet werden kann. Für sämtliche Berufungszulassungsverfahren fordert das Gebot effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 GG eine Umdeutung hinreichend dargelegter, aber objektiv nicht vorliegender Berufungszulassungsgründe in solche, die nicht dargelegt sind, aber offen zu Tage treten.
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Autorenporträt
Der Autor gehört der Verwaltungsgerichtsbarkeit seit 1994 an; nach mehrjährigen Abordnungen in das Niedersächsische Justizministerium - Landesjustizprüfungsamt - und zum Niedersächsischen Landtag - dort als Referent für Innen- und Rechtspolitik - war er von 2006 bis 2009 Richter am Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht. 2009 wurde er zum Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichts Osnabrück ernannt. Seit 1999 ist er als Lehrbeauftragter für Öffentliches Recht an der Leibniz-Universität Hannover tätig.
Rezensionen
"Die breit angelegte Arbeit Neuhäusers sei allen empfohlen, die sich über die Einzelheiten des Berufungszulassungsverfahrens einerseits und über - weit verstandene - Auswirkungen des Europarechts auf das nationale Verwaltungsprozessrecht informieren wollen." Prof. Dr. Jürgen Held, in: Die Öffentliche Verwaltung, 8/2013