Deutsche Unternehmen importieren in erheblichem Umfang Waren aus Entwicklungs- und Schwellenländern. Teilweise werden diese Waren unter menschenrechtsbeeinträchtigenden Arbeitsbedingungen hergestellt. Sofern deutsche Unternehmen durch ihr Geschäftsgebaren zu den Missständen beitragen, stellt sich neben der ethischen Dimension auch die Frage nach ihrer rechtlichen Verantwortung. Kann (und sollte) ein deutsches Unternehmen für Menschenrechtsbeeinträchtigungen seines Zulieferers haften? Welche Chancen sind einer zivilrechtlichen Klage vor einem deutschen Gericht und nach deutschem Recht einzuräumen? Trotz aller rechtlichen und tatsächlichen Hindernisse sieht die Autorin im Ergebnis aufgrund der mittelbaren Drittwirkung der Menschenrechte im Zivilrecht durchaus Raum für Ansprüche.