Diese vergleichende Arbeit beschäftigt sich mit der Untersuchung eines zentralen Begriffs des Kindschaftsrechts, nämlich des Kindeswohls, im Kontext des Sorge- und Umgangsrechts der Eltern im Falle der Scheidung gemischt nationaler Ehegatten. Ausführlich werden die Fragen der Kindeswohlberücksichtigung sowohl im innerstaatlichen Sachrecht (in materiell-rechtlicher und verfahrensrechtlicher Hinsicht) als auch im internationalen Zivilverfahrens- und Privatrecht untersucht. Methodisch werden zunächst die entsprechenden Lösungen des deutschen Rechts unter Einschluss des europäischen Rechts und völkerrechtlicher Vereinbarungen ausgeführt, um sie danach dem arabischen Recht, insbesondere dem syrischen Recht, gegenüberzustellen und die Unterschiede deutlich hervortreten zu lassen. Mit dieser Arbeit verbindet sich die Hoffnung, dass sie durch die Aufdeckung von Schwachstellen und die Formulierung juristischer Lösungsvorschläge zu Veränderungen der Anschauungen und zur Verbesserung der Rechtstellung des Kindes im arabischen Familienrecht beiträgt.