Essay aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Ethik, Freie Universität Berlin (Biochemie), Veranstaltung: Bioethik-Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Ein Humanexperiment ist ein wissenschaftliches Experiment an Menschen, welches zu medizinischen Zwecken durchgeführt wird. Ziel des Experiments ist es, einen Nutzen für eine größere Gruppe von Menschen zu schaffen. Dazu zählen z.B. die Entwicklung neuartiger Therapiemethoden, die Erprobung neuer Wirkstoffe im Rahmen des üblichen Zulassungsverfahrens für neue Medikamente oder auch verschiedene psychologische und pädagogische Studien, oft im Rahmen wissenschaftlicher Arbeiten. Es muss strikt unterschieden werden zwischen Humanexperimenten, an denen Probanden freiwillig und nach vorheriger umfassender Aufklärung über den Versuch teilnehmen, und unfreiwilligen Versuchen, die ohne das Wissen der Probanden durchgeführt werden. Humanexperimente mit freiwilligen Probanden können als ethisch vertretbar eingestuft werden, solange sie sich an bestimmte Einschränkungen und Vorgaben durch beispielsweise das Arzneimittelgesetzes und die Bioethik-Konvention halten. Versuche ohne Einwilligung sind in keinem Fall ethisch vertretbar. Es Straftaten wie sie im Zuge der Eugenik im Dritten Reich an Juden und anderen, den damaligen Ideologien nicht entsprechenden Menschen, verübt wurden und nicht selten zu chronischen Schäden oder gar zum Tod führten.
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