In der vorliegenden Studie wird das Verhältnis von öffentlichem Recht und Privatrecht im Umwelthaftungsrecht beschrieben und bewertet. Dabei wird vor allem die Frage der privatrechtsgestaltenden Wirkung des öffentlichen Rechts im Umwelthaftungsrecht erörtert. Stellt z.B. eine öffentlichrechtliche Genehmigung für das Umwelthaftungsrecht einen Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgrund dar? Welche privatrechtliche Bedeutung haben öffentlichrechtliche Vorschriften für nicht-genehmigungspflichtige Anlagen? Ansatzpunkte zur Beantwortung bilden Fragen: welche Rechtsgüter sind mittels welcher Betriebspflichten wie von beiden Teilrechtsordnungen geschützt? In der somit erfolgten Gesamtschau des Umweltrechts wird die Wandlung im Verhältnis beider Teilrechtsordnungen beschrieben und Stärken und Schwächen dieses Verhältnisses besprochen.