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In den 1970er und 1990er Jahren fand die Debatte um die Abtreibung ihren Weg vor das Bundesverfassungsgericht und ein verfassungsgerichtliches Postulat von der Gleichwertigkeit menschlicher Individuen vorgeblich Eingang in das Gesetz. In Identifizierung des Wertungswiderspruchs mit einem Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz nimmt die Autorin die Debatte wieder auf und fragt nach gewichtigen sachlichen Gründen, welche die Ungleichbehandlungen im prä- und postnatalen Lebensschutz zu rechtfertigen wissen.
Ihre differenzierte Analyse einschlägiger Vorschriften zeichnet (jenseits der
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Produktbeschreibung
In den 1970er und 1990er Jahren fand die Debatte um die Abtreibung ihren Weg vor das Bundesverfassungsgericht und ein verfassungsgerichtliches Postulat von der Gleichwertigkeit menschlicher Individuen vorgeblich Eingang in das Gesetz. In Identifizierung des Wertungswiderspruchs mit einem Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz nimmt die Autorin die Debatte wieder auf und fragt nach gewichtigen sachlichen Gründen, welche die Ungleichbehandlungen im prä- und postnatalen Lebensschutz zu rechtfertigen wissen.

Ihre differenzierte Analyse einschlägiger Vorschriften zeichnet (jenseits der Nidationsverhütung) das Bild einer symbolischen Gesetzgebung, die Wertungswidersprüche funktionalisiert, um vom Rechtsgüterschutz abweichende Zielsetzungen verwirklichen zu können. Der Preis, den die Rechtsordnung für diese kurzzeitige Verwirklichung latenter Zielsetzungen zahlt, ist die nachhaltige Beschädigung ihrer von einem autopoietischen Anspruch geprägten Identität. Er wird von ihr erst dann nicht länger zu begleichen sein, wenn sich Gesetz und Verfassungskonkretisierung vom Postulat des gleichwertigen Lebensschutzes transparent zu distanzieren wagen.
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