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Im Zuge der Umsetzung der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr wurde das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb novelliert. Die UWG-Novelle führte zu erheblichen Änderungen mit weitreichenden Auswirkungen. Eine der bedeutendsten Änderungen ist die Substitution des Begriffs Wettbewerbshandlung durch geschäftliche Handlung . Dadurch können nunmehr nicht nur Handlungen vor dem Vertragsabschluss unlauter sein, sondern auch solche Handlungen, die nach Vertragsabschluss erfolgen. Demzufolge ergibt sich die Fragestellung, welche Handlungen…mehr

Produktbeschreibung
Im Zuge der Umsetzung der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr wurde das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb novelliert. Die UWG-Novelle führte zu erheblichen Änderungen mit weitreichenden Auswirkungen. Eine der bedeutendsten Änderungen ist die Substitution des Begriffs Wettbewerbshandlung durch geschäftliche Handlung . Dadurch können nunmehr nicht nur Handlungen vor dem Vertragsabschluss unlauter sein, sondern auch solche Handlungen, die nach Vertragsabschluss erfolgen. Demzufolge ergibt sich die Fragestellung, welche Handlungen nach Vertragsschluss neu erfasst werden, also welche neuen Fallgruppen entstehen. Es wird untersucht, ob die neuen Fallgruppen nicht bereits ausnahmsweise durch das UWG 2004 erfasst wurden und in welchem Umfang sie durch das UWG 2008 erfasst sind. Die sich aus den neuen Fallgruppen ergebenden Überschneidungen zwischen dem UWG und anderen Gesetzen werden aufgezeigt. Das Verhältnis des UWG zum BGB und zu dem Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen wird erläutert. Abschließend werden die Folgen des erweiterten Anwendungsbereichs des UWG dargestellt.
Autorenporträt
Diplom-Wirtschaftsjurist (FH): Geboren in Cieszyn (Polen). Nach der Ausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation erlangte er die Fachhochschulreife im Fachbereich Wirtschaft. Herr Nowakowski leistete den Grundwehrdienst ab und war in einer Schulbuch-handlung tätig. Er studierte Wirtschaftsrecht an der HTW Berlin.