Die Versäumung im Berufungsverfahren
Gunnar Lüer
Broschiertes Buch

Die Versäumung im Berufungsverfahren

Das strafprozessuale Anwesenheitsprinzip im Spannungsfeld von autonomer Subjektstellung und öffentlichen Interessen am Beispiel des § 329 Abs. 1,2 StPO

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Obwohl im Strafverfahren gegen den ausgebliebenen Angeklagten grundsätzlich keine Hauptverhandlung stattfindet, erlaubt329 StPO die Verwerfung der Berufung des Angeklagten und die Verhandlung in dessen Abwesenheit. Nach überwiegender Auffassung verwirkt der Angeklagte insoweit seine Mitwirkungsrechte, weil in seinem unentschuldigten Ausbleiben ein unzulässiger Verzicht auf seinen Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) liegen soll. Dieses Grundrecht garantiert aber die Subjektstellung des Angeklagten schlechthin. Es gibt ihm daher auch das Recht, auf seinen Anspruch auf rechtli...