Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechsel ermöglichen eine gesellschaftsrechtliche Restrukturierung von Unternehmen. Sie können daher im Einzelfall effektive Sanierungsinstrumente darstellen. Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) können Umwandlungen auch in einen Insolvenzplan aufgenommen werden. Der Autor untersucht, unter welchen Voraussetzungen Umwandlungen im Insolvenzplanverfahren umgesetzt werden können und mit welchen Rechtsfolgen sie verbunden sind. Er kommt hierbei unter anderem zu dem Ergebnis, dass bei der Aufnahme von Umwandlungen in einen Insolvenzplan das im UmwG vorgesehene Verfahren erheblich modifiziert wird und dass die dort normierten Gläubigerschutzvorschriften in diesem Fall teilweise keine Anwendung finden.