Vermögensschadensersatz, Schmerzensgeld, Genugtuung und Vorteilsausgleich stehen auch nach der aktuellen Rechtslage systematisch unstimmig nebeneinander. Der Verfasser entwickelt eine gesamteinheitliche Schadensersatzkonzeption, welche auf einer abstrakten Ebene die dogmatischen Grundannahmen der §§ 249 ff. BGB an die tatsächlichen Bedürfnisse der heutigen Zeit anpasst und die gesetzessystematischen Veränderungen durch die Schadensersatzrechtsreform konsequent umsetzt. Schwerpunkte sind dabei die Bestimm- und Bewertbarkeit von Nichtvermögensvorteilen, die Anerkennung eines weiten Verständnisses einer Genugtuungsfunktion sowie die grundsätzliche Verrechenbarkeit von Vermögens- und Nichtvermögenswerten. Durch diese Konzeption, die an einer starren Differenzierung zwischen Materiellem und Immateriellem nicht mehr festhält, werden gemeinhin anerkannte Grenzen des Schadensersatzrechts weithin 'aufgebrochen'. Obwohl die Vorteilsanrechnung beim Schmerzensgeld in den Lehrbüchern, Monographien und Kommentaren weitgehend vernachlässigt wird, lassen sich durchaus praxisrelevante Fallkonstellationen ausmachen, die der Verfasser auf Grundlage der fortentwickelten Dogmatik sachgerecht und widerspruchsfrei lösen kann. Die Arbeit richtet sich demnach nicht nur an Wissenschaftler, sondern auch an Rechtsanwälte und Richter, die aus Gründen der Rechtssicherheit einer Orientierungshilfe bei der Schmerzensgeldbemessung bedürfen.
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