Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob es bei den Vorschriften, die einen gutgläubigen Erwerber bzw. Dritten schützen, eines Vertrauens auf den jeweiligen Rechtsscheintatbestand bedarf. Eine ganz herrschende Meinung hält ein solches Vertrauen für entbehrlich. Dafür werden jedoch ganz unterschiedliche Begründungen gegeben; oftmals unterbleibt eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dieser Frage auch ganz. Die Arbeit zeigt, daß in der herrschenden Meinung dogmatische Vorstellungen des 19. und teilweise sogar des 18. Jahrhunderts fortwirken. Insbesondere vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben untersucht sie die in Betracht kommenden Zwecke der Vorschriften, wobei besonderes Gewicht auf die Betrachtung ihrer volkswirtschaftlichen Wirkungen gelegt wird. An Hand des so ermittelten Zwecks werden die subjektiven Voraussetzungen der Vorschriften neu bestimmt.