Noch immer gilt der niederländische Jurist und Theologe Hugo Grotius (1583-1645) weithin als der Begründer des modernen Natur- und Völkerrechts. In seinem bahnbrechenden Werk De iure belli ac pacis (1625) entwirft er ein vom theologischen Ballast befreites und an naturrechtlichen Vorstellungen orientiertes Rechtsgebäude, das für die weitere Entwicklung europäischen Staats- und Völkerrechtsdenkens maßgeblich war und ist. Die Untersuchung weist nach, dass Grotius in den wesentlichen rechtstheoretischen, staats- und völkerrechtlichen Konzeptionen auf die in den Werken De legibus ac Deo legislatore (1612) und Defensio fidei (1613) des spanischen Jesuiten Francisco Suárez (1548-1617) entwickelte Rechtslehre zurückgreift, und dass damit eine Kontinuität des (spät)scholastischen Rechtsdenkens über Grotius bis in die Moderne belegt werden kann.