Als einer der wesentlichen Faktoren bei der Wahl der Rechtsform wurden die mit der Gründung verbundenen Kosten verifiziert. Diese Arbeit zielt darauf ab, Kosten und deren Zusammensetzung bei einer österreichischen GmbH-Gründung zu untersuchen. Ein Vergleich zwischen einer deutschen, slowakischen und englischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung lässt einen Schluss über das österreichische Ergebnis auf diese Teildisziplin (Gründungskosten) zu.
Die Entstehung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums hat zu einer Förderung eines multinationalen Wettbewerbs und damit verbunden zu einem marktwirtschaftlichen Denken geführt. Rahmenbedingungen für eine wirtschaftliche und unternehmerische Mobilität innerhalb der genannten Zone bildet der EGV z.B. der Art. 2, Art. 43 und Art. 48 (Niederlassungsfreiheit).
Diese Konstellation führt dazu, dass innergemeinschaftliche Hürden stark schwinden und dass jeder Unternehmensgründer des Hoheitsgebiets seine präferierte Rechtsform aus dem gesamten EWR-Angebot autonom wählen kann. Daraus entwickelt sich ein natürlicher Wettbewerb der gesellschaftsrechtlichen Systeme und der "beliebtesten" Rechtsform.
Unternehmertum (Gründung, Entwicklung, Schließung) bildet den zentralen wirtschaftlichen Motor eines Staates. Ein wesentlicher Entscheidungsfaktor bei Unternehmensgründungen ist die Wahl der Rechtsform. Jedoch schneidet hier Österreich im EU-Vergleich besonders schlecht ab und befindet sich in einem generell wirtschaftlichen Abwärtstrend. Die Mobilität in Sachen Rechtsformwahl führt dazu, dass der Gründungsstandort bezüglich Regulierungs- und Reformpolitik unter Druck steht.
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Die Entstehung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums hat zu einer Förderung eines multinationalen Wettbewerbs und damit verbunden zu einem marktwirtschaftlichen Denken geführt. Rahmenbedingungen für eine wirtschaftliche und unternehmerische Mobilität innerhalb der genannten Zone bildet der EGV z.B. der Art. 2, Art. 43 und Art. 48 (Niederlassungsfreiheit).
Diese Konstellation führt dazu, dass innergemeinschaftliche Hürden stark schwinden und dass jeder Unternehmensgründer des Hoheitsgebiets seine präferierte Rechtsform aus dem gesamten EWR-Angebot autonom wählen kann. Daraus entwickelt sich ein natürlicher Wettbewerb der gesellschaftsrechtlichen Systeme und der "beliebtesten" Rechtsform.
Unternehmertum (Gründung, Entwicklung, Schließung) bildet den zentralen wirtschaftlichen Motor eines Staates. Ein wesentlicher Entscheidungsfaktor bei Unternehmensgründungen ist die Wahl der Rechtsform. Jedoch schneidet hier Österreich im EU-Vergleich besonders schlecht ab und befindet sich in einem generell wirtschaftlichen Abwärtstrend. Die Mobilität in Sachen Rechtsformwahl führt dazu, dass der Gründungsstandort bezüglich Regulierungs- und Reformpolitik unter Druck steht.
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