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Welche Tatsachen bei der Bestimmung der Strafhöhe innerhalb eines Strafrahmens berücksichtigt werden müssen, ist für den angeklagten Straftäter von besonderer Bedeutung. Zur Beantwortung dieser Frage wird in der modernen Lehre oftmals die Straftatdogmatik herangezogen. Die Abhandlung versucht diesen Ansatz (straf)theoretisch zu fundieren und zu klären, was die Verbrechenslehre für die Ergründung von Strafzumessungsrelevanzen konkret leisten kann. In diesem Zusammenhang werden auch Umstände beleuchtet, die sich auf den ersten Blick zwar nicht aus der Verbrechenslehre herleiten lassen, deren…mehr

Produktbeschreibung
Welche Tatsachen bei der Bestimmung der Strafhöhe innerhalb eines Strafrahmens berücksichtigt werden müssen, ist für den angeklagten Straftäter von besonderer Bedeutung. Zur Beantwortung dieser Frage wird in der modernen Lehre oftmals die Straftatdogmatik herangezogen. Die Abhandlung versucht diesen Ansatz (straf)theoretisch zu fundieren und zu klären, was die Verbrechenslehre für die Ergründung von Strafzumessungsrelevanzen konkret leisten kann. In diesem Zusammenhang werden auch Umstände beleuchtet, die sich auf den ersten Blick zwar nicht aus der Verbrechenslehre herleiten lassen, deren Relevanz in der Praxis der Strafzumessung aber gleichwohl anerkannt ist. Am Beispiel des Vor- und Nachtatverhaltens wird herausgearbeitet, dass solche Umstände die Bedeutung der Verbrechenslehre für die Zumessung nicht in Frage stellen, Begründung und Zumessung der Strafe vielmehr Teile eines übergreifenden Systems bilden, die sich gegenseitig ergänzen und konkretisieren, aber niemals im Widerspruch zueinander stehen können.
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Rezensionen
"Die Monografie stellt eine Bereicherung der fortwährenden Diskussion um die Strafzumessungsrelevanz des Vor- und Nachtatverhaltens dar." Dr. Michael Soiné, in: Archiv für Kriminologie, Band 237, Heft 3 & 4/2016