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Vom Datenschutz verpönt, zur Beweisführung indes geliebt und daher vor Gericht gefürchtet, so dürfte die Stellung von Autokameras, sog. Dashcams, im Rechtsalltag wahrgenommen werden. Fix eingebaut oder an der Frontscheibe montiert zeichnen sie das Verkehrsgeschehen auf und erweisen sich im Beweisverfahren als scheinbare Retter in der Not. Ob ihr Einsatz jedoch rechtmässig erfolgt und ihre Aufnahmen als Beweise verwertet werden dürfen, darüber sind sich Lehre und Rechtsprechung uneins. Ein klärender, höchstgerichtlicher Entscheid steht noch immer aus. Dennoch wird «fleissig» weitergefilmt.…mehr

Produktbeschreibung
Vom Datenschutz verpönt, zur Beweisführung indes geliebt und daher vor Gericht gefürchtet, so dürfte die Stellung von Autokameras, sog. Dashcams, im Rechtsalltag wahrgenommen werden. Fix eingebaut oder an der Frontscheibe montiert zeichnen sie das Verkehrsgeschehen auf und erweisen sich im Beweisverfahren als scheinbare Retter in der Not. Ob ihr Einsatz jedoch rechtmässig erfolgt und ihre Aufnahmen als Beweise verwertet werden dürfen, darüber sind sich Lehre und Rechtsprechung uneins. Ein klärender, höchstgerichtlicher Entscheid steht noch immer aus. Dennoch wird «fleissig» weitergefilmt. Anlass genug, um sich in der vorliegenden Arbeit eingehend und kritisch mit den essenziellen Fragen zur datenschutzrechtlichen Zulässigkeit und zivilprozessualen Verwertbarkeit solcher Aufnahmen auseinanderzusetzen. Autor: Dominique Arnosti, BLaw Herausgeber: Prof. Dr. iur. Thomas Sutter-Somm