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Die Digitalisierung hat die öffentliche Hand erreicht. Neue Verfahrensvorschriften zur Automation und Digitalisierung der Verwaltung wie etwa im Besteuerungsverfahren oder im Verwaltungsverfahren regeln die rein technische Erzeugung von Maßnahmen der Verwaltung. Zuweilen sollen Verwaltungsakte ohne die Beteiligung eines Menschen ergehen. Dorothea Mund begrüßt die technische Entwicklung, zieht aber zugleich rechtliche Grenzen. Insbesondere aus den Grundrechten, aber auch aus staatsorganisationsrechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes leitet sie ein (neues) Recht auf menschliche Entscheidung ab.…mehr

Produktbeschreibung
Die Digitalisierung hat die öffentliche Hand erreicht. Neue Verfahrensvorschriften zur Automation und Digitalisierung der Verwaltung wie etwa im Besteuerungsverfahren oder im Verwaltungsverfahren regeln die rein technische Erzeugung von Maßnahmen der Verwaltung. Zuweilen sollen Verwaltungsakte ohne die Beteiligung eines Menschen ergehen. Dorothea Mund begrüßt die technische Entwicklung, zieht aber zugleich rechtliche Grenzen. Insbesondere aus den Grundrechten, aber auch aus staatsorganisationsrechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes leitet sie ein (neues) Recht auf menschliche Entscheidung ab. Dieses Recht kann nur in wenigen Fällen durch die rechtsprechende Gewalt erfüllt werden. In den meisten Bereichen der öffentlichen Verwaltung müssen Entscheidungen den Menschen vorbehalten sein oder jedenfalls rein technisch erzeugte Maßnahmen der Verwaltung auf Antrag von Menschen überprüft werden können. Auf Grundlage des Rechts auf menschliche Entscheidung entwickelt Dorothea Mund zudem eine Dogmatik, die festschreibt, wie weit die Automation im Bereich der Verwaltung gehen darf. Die Arbeit wurde mit dem von der Gesellschaft der Freunde der Universität Augsburg gestifteten Universitätspreis 2022 ausgezeichnet.
Autorenporträt
Mund, DorotheaGeboren 1991; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Augsburg und an der George Washington University Law School in Washington, D.C.; Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanzrecht und Steuerrecht an der Universität Augsburg; Rechtsreferendariat am OLG München.