In medizinischen Notfällen entscheiden oft Minuten über Leben und Tod. Notarzt und Rettungsdienst treffen daher unumkehrbare Entscheidungen unter extremem Zeitdruck. Häufig ist der Patient nicht ansprechbar und verlässliche Informationen zur Entscheidungsfindung fehlen. Konflikte zwischen den - nicht bekannten - Wünschen des Patienten und dem, was medizinisch sinnvoll erscheint, sind hier vorprogrammiert. Die Arbeit analysiert die strafrechtlichen Rechtfertigungsmöglichkeiten und die zivil- und staatshaftungsrechtlichen Haftungsfolgen für die präklinische Notfallbehandlung durch Notarzt und…mehr
In medizinischen Notfällen entscheiden oft Minuten über Leben und Tod. Notarzt und Rettungsdienst treffen daher unumkehrbare Entscheidungen unter extremem Zeitdruck. Häufig ist der Patient nicht ansprechbar und verlässliche Informationen zur Entscheidungsfindung fehlen. Konflikte zwischen den - nicht bekannten - Wünschen des Patienten und dem, was medizinisch sinnvoll erscheint, sind hier vorprogrammiert. Die Arbeit analysiert die strafrechtlichen Rechtfertigungsmöglichkeiten und die zivil- und staatshaftungsrechtlichen Haftungsfolgen für die präklinische Notfallbehandlung durch Notarzt und Rettungsdienst einschließlich der Frage, wann eine Behandlung unterbleiben darf oder gar muss. Hierbei spielen die mutmaßliche Einwilligung des Patienten und die sogenannte "Notkompetenz" des Rettungsdienstes bei der Durchführung ärztlicher Maßnahmen eine zentrale Rolle.
Die Autorin: Dorothea Maria Tachezy wurde 1975 in Göttingen geboren. Sie studierte ab 1994 Jura an der Universität Göttingen. Nach Abschluss des ersten Staatsexamens 1999 promovierte die Autorin in Göttingen und absolvierte parallel ihr Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Braunschweig. Seit dem Abschluss des Zweiten Staatsexamens 2003 und Erwerb des Titels eines Master of Law an der University of Edinburgh 2004 ist die Autorin als Rechtsanwältin in München tätig.
Inhaltsangabe
Aus dem Inhalt: Mutmaßliche Einwilligung bei der Behandlung durch den Notarzt - Behandlungsabbruch und Sterbehilfe durch den Notarzt - Haftung des Notarztes aus Geschäftsführung ohne Auftrag - Delikt und Staatshaftungsrecht - Rechtfertigung der Behandlung durch den Rettungsdienst einschließlich der Durchführung ärztlicher Maßnahmen und Behandlungsabbruch - Haftung des Rettungsdienstes entsprechend der Haftung des Notarztes.
Aus dem Inhalt: Mutmaßliche Einwilligung bei der Behandlung durch den Notarzt - Behandlungsabbruch und Sterbehilfe durch den Notarzt - Haftung des Notarztes aus Geschäftsführung ohne Auftrag - Delikt und Staatshaftungsrecht - Rechtfertigung der Behandlung durch den Rettungsdienst einschließlich der Durchführung ärztlicher Maßnahmen und Behandlungsabbruch - Haftung des Rettungsdienstes entsprechend der Haftung des Notarztes.
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