Der Problemkreis »§ 6b EStG und Personengesellschaften« bildet schon seit vielen Jahren den fruchtbaren Boden für zahlreiche wissenschaftliche Publikationen. Neuen Anreiz zur Bearbeitung des Themas haben die grundlegenden Änderungen des § 6b EStG durch das StEntlG 1999/2000/2002 und das UntStFG geschaffen.
Einleitend erarbeitet Dorrit Selbmann die ratio des § 6b EStG und stellt den grundlegenden Norminhalt dar. Anschließend werden die konkreten Auswirkungen der gesellschafterbezogenen und der rechtsträgerbezogenen Betrachtungsweise des § 6b EStG dogmatisch hergeleitet, dargestellt und kritisch gewürdigt. Gegenstand des Hauptteils ist die Erarbeitung der systematischen Zusammenhänge zwischen der Anwendung des § 6b EStG bei Personengesellschaften und den weiteren Regelungen des EStG zur Umstrukturierung von Personengesellschaften vor dem Hintergrund des StEntlG 1999/2000/2002, des StSenkG 2001 und des UntStFG. Durch diesen Zusammenhang des § 6b EStG mit der Gesamtentwicklungder Besteuerung von Personengesellschaften erschließen sich weitere Gründe für den Wandel von der gesellschafterbezogenen Betrachtungsweise des § 6b EStG bei Personengesellschaften zur rechtsträgerbezogenen Betrachtungsweise und zurück.
Einleitend erarbeitet Dorrit Selbmann die ratio des § 6b EStG und stellt den grundlegenden Norminhalt dar. Anschließend werden die konkreten Auswirkungen der gesellschafterbezogenen und der rechtsträgerbezogenen Betrachtungsweise des § 6b EStG dogmatisch hergeleitet, dargestellt und kritisch gewürdigt. Gegenstand des Hauptteils ist die Erarbeitung der systematischen Zusammenhänge zwischen der Anwendung des § 6b EStG bei Personengesellschaften und den weiteren Regelungen des EStG zur Umstrukturierung von Personengesellschaften vor dem Hintergrund des StEntlG 1999/2000/2002, des StSenkG 2001 und des UntStFG. Durch diesen Zusammenhang des § 6b EStG mit der Gesamtentwicklungder Besteuerung von Personengesellschaften erschließen sich weitere Gründe für den Wandel von der gesellschafterbezogenen Betrachtungsweise des § 6b EStG bei Personengesellschaften zur rechtsträgerbezogenen Betrachtungsweise und zurück.