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Arbeitnehmer- wie Arbeitgebervereinigungen müssen tariffähig und tarifzuständig sein, um wirksame Tarifverträge abschließen zu können. Die Anforderungen, die sich hinter diesen gesetzlich nicht definierten Begriffen verbergen, werden seit jeher intensiv diskutiert - indes nur bezogen auf die Gewerkschaften. Mit Blick auf Arbeitgeberverbände fand bislang eine sehr eingeschränkte Diskussion statt. Sie beschränkte sich überwiegend darauf, für die Gewerkschaften entwickelte Grundsätze unbesehen zu übertragen. David Stoppelmann leistet erstmals eine differenziertere Betrachtung, die den…mehr

Produktbeschreibung
Arbeitnehmer- wie Arbeitgebervereinigungen müssen tariffähig und tarifzuständig sein, um wirksame Tarifverträge abschließen zu können. Die Anforderungen, die sich hinter diesen gesetzlich nicht definierten Begriffen verbergen, werden seit jeher intensiv diskutiert - indes nur bezogen auf die Gewerkschaften. Mit Blick auf Arbeitgeberverbände fand bislang eine sehr eingeschränkte Diskussion statt. Sie beschränkte sich überwiegend darauf, für die Gewerkschaften entwickelte Grundsätze unbesehen zu übertragen. David Stoppelmann leistet erstmals eine differenziertere Betrachtung, die den Arbeitgeberverband in den Fokus rückt: Jenseits von sachlich unbegründeten Symmetrieüberlegungen arbeitet der Autor Anforderungen heraus, die auf die individuelle funktionale Stellung des Arbeitgeberverbandes im Tarifvertragssystem zurückführbar sind. Dabei ergeben sich teils erhebliche Unterschiede gegenüber den Anforderungen auf Seiten der Gewerkschaft.
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Autorenporträt
David Stoppelmann arbeitet als Rechtsanwalt am Düsseldorfer Standort der Kanzlei Clifford Chance im Bereich Arbeitsrecht. Er studierte Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und der Université de Caen Basse-Normandie. Das Rechtsreferendariat absolvierte David Stoppelmann beim Landgericht Düsseldorf mit Stationen in Prag und Bratislava. 2015 wurde er mit einer Arbeit zum Thema »Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit von Arbeitgeberverbänden« durch die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät der Universität Bonn zum Doktor der Rechte promoviert.