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In einem Urteil aus dem Jahr 2002 stellte das BVerfG fest, dass die damals unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht mit Art. 3 I GG vereinbar war. Es forderte den Gesetzgeber auf, eine gleichheitsgerechte Neuregelung zu treffen und wies darauf hin, dass (bei den Sozialversicherungsrenten) doppelte Besteuerung zu vermeiden sei. Die Frage, unter welchen Voraussetzungen doppelte Besteuerung vorliegt, ist bis heute nicht abschließend durch das BVerfG geklärt. Die Ausführungen des BFH zu dieser Frage in den vielbeachteten Urteilen…mehr

Produktbeschreibung
In einem Urteil aus dem Jahr 2002 stellte das BVerfG fest, dass die damals unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht mit Art. 3 I GG vereinbar war. Es forderte den Gesetzgeber auf, eine gleichheitsgerechte Neuregelung zu treffen und wies darauf hin, dass (bei den Sozialversicherungsrenten) doppelte Besteuerung zu vermeiden sei. Die Frage, unter welchen Voraussetzungen doppelte Besteuerung vorliegt, ist bis heute nicht abschließend durch das BVerfG geklärt. Die Ausführungen des BFH zu dieser Frage in den vielbeachteten Urteilen vom 19. Mai 2021 überzeugen in einigen Punkten nicht. Der Autor beschäftigt sich insbesondere mit der Definition der verfassungswidrigen doppelten Besteuerung und leitet diese aus dem Grundgesetz ab. Außerdem behandelt der Autor die Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 22 Nr. 1 S. 3 a) aa) EStG sowie die Frage des Umgangs mit doppelter Besteuerung im Verwaltungsverfahren und im finanzgerichtlichen Prozess.

Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Forschungspreis 2022 des von der Deutschen Rentenversicherung Bund getragenen Forschungsnetzwerks Alterssicherung (FNA).
Autorenporträt
David Rügamer studierte Rechtswissenschaft an der Universität Würzburg und an der Universität Passau mit Schwerpunkt im Steuerrecht (Erstes Staatsexamen 2017). Anschließend war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Staats und Verwaltungsrecht, insbesondere Finanz und Steuerrecht (Prof. Dr. Rainer Wernsmann), an der Universität Passau sowie bei Flick Gocke Schaumburg in München tätig. Seine Promotion wurde durch ein Stipendium des von der Deutschen Rentenversicherung Bund getragenen Forschungsnetzwerks Alterssicherung gefördert. Seit April 2021 ist er Rechtsreferendar im Bezirk des OLG München.