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Die nachträgliche Sicherungsverwahrung wurde in den letzten Jahren konstant verschärft. In verfassungsrechtlicher Hinsicht ist dies problematisch. Daneben stellt sich u.a. die Frage, warum ein beinahe vergessenes Instrument der Strafverfolgung wieder auflebt und inwieweit die Prognose seltener Ereignisse (Stichwort "Basisrate") mit hinreichender Genauigkeit möglich ist. Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Frage der Vereinbarkeit der nachträglichen Sicherungsverwahrung mit dem Grundgesetz. Der zentrale Aspekt ist hierbei das Spannungsfeld der Rechtskraft gerichtlicher Entscheidungen einerseits…mehr

Produktbeschreibung
Die nachträgliche Sicherungsverwahrung wurde in den letzten Jahren konstant verschärft. In verfassungsrechtlicher Hinsicht ist dies problematisch. Daneben stellt sich u.a. die Frage, warum ein beinahe vergessenes Instrument der Strafverfolgung wieder auflebt und inwieweit die Prognose seltener Ereignisse (Stichwort "Basisrate") mit hinreichender Genauigkeit möglich ist. Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Frage der Vereinbarkeit der nachträglichen Sicherungsverwahrung mit dem Grundgesetz. Der zentrale Aspekt ist hierbei das Spannungsfeld der Rechtskraft gerichtlicher Entscheidungen einerseits sowie der Rückwirkung gesetzlicher Regelungen andererseits. Abschließend wird die Vereinbarkeit der nachträglichen Sicherungsverwahrung mit der Europäischen Menschenrechtskonvention untersucht.
Autorenporträt
Die Autorin: Dagmar Sprung studierte an der Universität Bielefeld Rechtswissenschaft. Nach dem Ersten juristischen Staatsexamen arbeitete sie bis 2007 als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für öffentliches Recht, Staatslehre und Verfassungsgeschichte an der Fakultät für Rechtswissenschaft an der Universität Bielefeld. Seit 2007 absolviert sie den juristischen Vorbereitungsdienst im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm.