Die Nachlassteilhabe von Sozialhilfeempfängern kann durch solche Gestaltungsmöglichkeiten effektiv erzielt werden, bei denen Sozialhilfeempfänger im Hinblick auf die sozialhilferechtlichen Regelungssysteme funktional-begünstigend, also positiv, zugleich nicht leistungsschädlich und rechtswirksam am Nachlass teilhaben können. Dabei werden nicht nur Gestaltungsmöglichkeiten von Erblassern untersucht, sondern auch eigene rechtsgestalterische Möglichkeiten von Sozialhilfeempfängern. Es werden deshalb Gestaltungsmöglichkeiten vor und nach dem Erbfall diskutiert.
Im Mittelpunkt steht die Frage der Vereinbarkeit einzelner Gestaltungsinstrumente mit den guten Sitten und inwieweit sozialhilferechtliche Sanktionen oder Kostenersatzansprüche ausgelöst werden können. Auch nach Einführung des Bürgergelds ist eine praxistaugliche Umsetzung komplex. Dies führt zu einer notwendigen konstruktiv-kritischen Betrachtung auf die entsprechenden geltenden Vorschriften, wodurch die Arbeit abgerundet wird.
Im Mittelpunkt steht die Frage der Vereinbarkeit einzelner Gestaltungsinstrumente mit den guten Sitten und inwieweit sozialhilferechtliche Sanktionen oder Kostenersatzansprüche ausgelöst werden können. Auch nach Einführung des Bürgergelds ist eine praxistaugliche Umsetzung komplex. Dies führt zu einer notwendigen konstruktiv-kritischen Betrachtung auf die entsprechenden geltenden Vorschriften, wodurch die Arbeit abgerundet wird.
»Die umfassende, wissenschaftlich fundierte und hervorragende zu lesende Arbeit leistet einen großen Beitrag zum Verständnis und zur Gestaltung der Teilhabe von sozialen Leistungsempfängern an Nachlässen. Die Arbeit zeigt zugleich die Schwachpunkte und Risiken auf, der die gängigen Gestaltungen zur Nachlassteilhabe ausgesetzt sind.« Ulf Schönenberg-Wessel, in: Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis, 9/2024