Verhandlungen über die Miethöhe und Mieterhöhungen sind für einen Großteil der Bevölkerung in Deutschland entweder als Vermieter oder als Mieter nichts Ungewöhnliches. Dabei ist durch die entgegenstehenden Interessen von Vermieter und Mieter ein erhebliches Konfliktpotential vorprogrammiert. Konfliktentschärfend wird daher meist von beiden (potentiellen) Vertragsparteien auf die ortsübliche Vergleichsmiete zurückgegriffen. Hierbei profitieren bereits die meisten Vermieter und Mieter in deutschen Großstädten von einfachen und qualifizierten Mietspiegeln als den zentralen Bausteinen des deutschen Vergleichsmietensystems. Da die Mietspiegelanwender bei der Erstellung der Mietspiegel grundsätzlich nicht involviert sind, muss der Mietspiegel selbst eindeutig darstellen, wie das Vorgehen bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete zu erfolgen hat und welche Schlussfolgerungen aus diesem gezogen bzw. gerade nicht gezogen werden dürfen. Dies ist insbesondere durch eine Vielzahl von verschiedenen Kombinationsmöglichkeiten an Schritten bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete zwingend erforderlich. Der Mietspiegel sollte die Mietspiegelanwender daher möglichst gut ¿an die Hand nehmen¿ ¿ also eine adäquate Gebrauchsanleitung darstellen. Wie eine solche Gebrauchsanleitung aussehen sollte, wird ausgehend von der Theorie hier dargestellt. Das Herzstück bildet eine empirische Analyse aller Mietspiegel deutscher Großstädte zum 31.12.2017, die die Mietspiegelpraxis im Bereich der Gestaltung und Anwendbarkeit darstellt und aus der schließlich Verbesserungsvorschläge zur Mietspiegel-Ausgestaltung und -Gestaltung abgeleitet werden.
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