Der Jugendstrafvollzug ist kein rein nationales Thema mehr. Spätestens seit dem Stockholmer Programm der EU-Kommission ist klar: Das Gefängnis kommt auf die europäische Agenda.
Die Arbeit zeigt, wie groß die Unterschiede allein in den beiden Nachbarstaaten Deutschland und Frankreich noch sind. Untersucht wurden neben dem Vollzugsrecht (für die BRD exemplarisch am Land Hessen) auch dessen Umsetzung in der Praxis. Die Materie wurde in Frankreich über Jahrzehnte vernachlässigt. Chronische Überfüllung, schlechte hygienische Zustände und eine vergleichsweise hohe Zahl an Gewalttaten und Selbstmorden in der Haft zeigen dringenden Handlungsbedarf.
Dennoch gab es in den letzten Jahren zahlreiche Veränderungen in beiden Ländern. So hat die französische Regierung etwa einen neuen Typus des Jugendgefängnisses geschaffen. Untersucht wurde, wie groß der Einfluss der nationalen (Verfassungs-)Gerichte auf diese Entwicklungen war. Auch die konkrete Wirkung europäischer Abkommen wie der EMRK oderder European Prison Rules auf die Haftbedingungen wurde analysiert. Dabei ist als roter Faden ein Prozess der Verrechtlichung des Strafvollzugs weg vom Gefängnis als "lieu de non-droit" nachweisbar.
Die Arbeit zeigt, wie groß die Unterschiede allein in den beiden Nachbarstaaten Deutschland und Frankreich noch sind. Untersucht wurden neben dem Vollzugsrecht (für die BRD exemplarisch am Land Hessen) auch dessen Umsetzung in der Praxis. Die Materie wurde in Frankreich über Jahrzehnte vernachlässigt. Chronische Überfüllung, schlechte hygienische Zustände und eine vergleichsweise hohe Zahl an Gewalttaten und Selbstmorden in der Haft zeigen dringenden Handlungsbedarf.
Dennoch gab es in den letzten Jahren zahlreiche Veränderungen in beiden Ländern. So hat die französische Regierung etwa einen neuen Typus des Jugendgefängnisses geschaffen. Untersucht wurde, wie groß der Einfluss der nationalen (Verfassungs-)Gerichte auf diese Entwicklungen war. Auch die konkrete Wirkung europäischer Abkommen wie der EMRK oderder European Prison Rules auf die Haftbedingungen wurde analysiert. Dabei ist als roter Faden ein Prozess der Verrechtlichung des Strafvollzugs weg vom Gefängnis als "lieu de non-droit" nachweisbar.