Mit der Einführung des BilMoG wurde im Jahr 2009 die umfassendste Bilanzrechtsreform seit über 20 Jahren verabschiedet. Ein zentrales Element stellte dabei die Einführung der Zeitwertbewertung dar. Besonders vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise, in der neben der Finanzwirtschaft auch die Rechnungslegung in die Kritik geriet, wurde die geplante Bewertung der zu Handelszwecken erworbenen Finanzinstrumente kritisch hinterfragt. In der vorliegenden Arbeit wird erörtert, inwieweit die europarechtlichen Vorgaben bei der Gesetzgebung berücksichtigt wurden und ob die Gesetzesänderung zur Erreichung der allgemeinen Ziele des BilMoG beiträgt. Daneben wird die Einhaltung der zentralen Prinzipien des HGB untersucht und die Aufrechterhaltung der Maßgeblichkeit der Handels- für die Steuerbilanz unter Berücksichtigung der Zeitwertbewertung hinterfragt. Darüber hinaus werden die Differenzierung im Gesetz zwischen Kredit- und Nicht-Kreditinstituten und der einer Zeitwertbewertung unterstelltekatalytische Effekt auf die gegenwärtige Finanzmarktkrise kritisch beleuchtet. Die Beantwortung dieser Leitfragen ermöglicht eine Beurteilung des Gehalts der Gesetzesänderung.
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