Examensarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Gesundheit - Sonstiges, Note: 1,6, Universität Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: In den einschlägigen Pflegefachzeitschriften konnte in den letzten Jahren zunehmend die Diskussion über die Anwendung von freiheitseinschränkenden Maßnahmen in Alten- und Pflegeheimen verfolgt werden. Ebenso wurde in den Medien diese Thematik aufgegriffen und über die Schicksale alter, pflegebedürftiger Menschen, die an das Bett gefesselt oder anhand von ruhig stellenden Medikamenten in ihrer Bewegung eingeschränkt wurden [vgl. 20], informiert. Zugleich erschien im Jahr 2005 ein aufrüttelndes Buch "Abgezockt und tot gepflegt" [6] von dem Journalisten Markus Breitscheidel, das über die Missstände in deutschen Alten- und Pflegeheimen berichtete. Aufgrund der Brisanz dieses Themas wurde an der Universität Hamburg in der Fachrichtung Gesundheitswissenschaften ein Seminar angeboten, welches sich mit der Problematik bei der Anwendung von freiheitseinschränkenden Maßnahmen auseinandergesetzt hat. Aufgrund der aktuellen Diskussion über freiheitseinschränkende Maßnahmen wird dieses Thema als Schwerpunkt in der vorliegenden Examensarbeit gewählt. Oberstes Gebot für das medizinische Personal ist die Beachtung des Selbstbestimmungsrechtes von Bewohnern in Alten- und Pflegeheimen. Das Selbstbestimmungsrecht untersagt, bis auf einige wenige gesetzlich geregelte Ausnahmefälle, jede Behandlung gegen den Willen des Bewohners. An dieser Stelle wird der Gegensatz zwischen Gesetz und Pflegealltag sichtbar. Im pflegerischen Alltag kann es bei Verhaltensauffälligkeiten der Bewohner aufgrund psychischer Erkrankungen zu verbalen oder körperlichen Übergriffen auf sich selbst oder Dritte kommen. Aufgrund dessen kann es dazu kommen, dass in letzter Konsequenz freiheitseinschränkende Maßnahmen angewandt werden müssen. Noch immer werden freiheitseinschränkende Maßnahmen mit der Sturzprävention begründet. In Alten- und Pflegeeinrichtungen kommt es immer wieder zu Stürzen von Bewohnern und stellt damit im deutschen Pflegealltag Haftungsthema Nummer eins dar. Dabei muss die Frage geklärt werden, ob ein Verschulden seitens des Heimträgers vorliegt oder aber ob der Sturz dem allgemeinen Lebensrisiko zuzuordnen ist. Diese Vorfälle sollten genau geklärt und analysiert werden. Bei Auftreten eines Sturzes fühlen sich die Pflegekräfte in ihrem Handeln verunsichert. Im Jahr 2005 wurden vom Bundesverfassungsgericht zwei maßgebliche Urteile zum Sturz erlassen.
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