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Das verfassungsrechtlich verankerte Prinzip der Strafgesetzlichkeit wird als Grundsatz der Freiheit in den höchsten Tönen gelobt, in der Praxis aber allzu oft gering geschätzt. Der Autor beleuchtet die Geschichte der Strafgesetzlichkeit und ihre Bedeutung als Instrument der Freiheitssicherung. Diese Bedeutung belegt er anschaulich anhand der Bemühungen im Nationalsozialismus, gerade dieses Prinzip auszuhebeln und zu umgehen, also einen Staat ohne Strafgesetzlichkeit zu schaffen. In einem zweiten Schritt wird die Strafgesetzlichkeit und ihre Bedeutung auf den Bereich des Völkerstrafrechts…mehr

Produktbeschreibung
Das verfassungsrechtlich verankerte Prinzip der Strafgesetzlichkeit wird als Grundsatz der Freiheit in den höchsten Tönen gelobt, in der Praxis aber allzu oft gering geschätzt. Der Autor beleuchtet die Geschichte der Strafgesetzlichkeit und ihre Bedeutung als Instrument der Freiheitssicherung. Diese Bedeutung belegt er anschaulich anhand der Bemühungen im Nationalsozialismus, gerade dieses Prinzip auszuhebeln und zu umgehen, also einen Staat ohne Strafgesetzlichkeit zu schaffen. In einem zweiten Schritt wird die Strafgesetzlichkeit und ihre Bedeutung auf den Bereich des Völkerstrafrechts überführt und untersucht, welche Wirksamkeit das Prinzip auf der internationalen Ebene entfaltet. Der Autor legt umfassend dar, warum es gerade die in diesem Prinzip zum Ausdruck kommenden Freiheitssicherungsrechte sind, die dem Völkerstrafrecht seine Legitimation verleihen. Dabei wird auch untersucht, was das Völkerstrafrecht - ausgehend von der Legitimationsgrundlage der Strafgesetzlichkeit - zu leisten imstande ist, und womit es überfordert ist.
Autorenporträt
Dietmar Deffert wurde 1975 geboren. Er studierte von 1995 bis 2001 Rechtswissenschaften an der Universität Frankfurt am Main und setzte sich dabei schwerpunktmäßig mit wirtschafts- und völkerstrafrechtlichen Themen auseinander. Er war mehrere Jahre am Institut für Kriminalwissenschaften und Rechtsphilosophie der Universität Frankfurt am Main als Korrekturassistent tätig und legte das Assessorexamen vor dem Landgericht Frankfurt am Main ab. Der Autor ist seit 2006 als Rechtsanwalt beim Landgericht Frankfurt am Main zugelassen und seit dieser Zeit als Rechtsanwalt im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts tätig.