Am 1.1.1996 trat die 5. Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in Kraft. Sie sieht vor, daß die anrechenbaren Kosten auch weiterhin Grundlage der Honorarermittlung bleiben, jedoch wird hinsichtlich der Kostenermittlungsarten stärker als bisher differenziert. Die Leistungen zur Kostensteuerung werden erweitert. Außerdem ist erstmals die Möglichkeit, ein Erfolgshonorar zu vereinbaren, vorgesehen. Alle diese Neuerungen sind in der vorliegenden 3. Auflage des Kommentars berücksichtigt. Aus rechtlicher Sicht werden Vertrags- und Honorarfragen behandelt z.B.: - Einordnung des Planungsvertrages als Werkvertrag - Vergütung und Abrechnung - Kündigung - Gewährleistung einschließlich der Abgrenzung Planer/Bauunternehmer und Architekt/Sonderfachmann - HOAI als Preisrechtsverordnung - Grundleistungen, Besondere und Zusätzliche Leistungen - Unabänderlichkeit der Honorarabrede - Übergangsregelungen Ausführlich erläutert sind wichtige Fragen zur Honorarfindung, wie - anrechenbare Bausubstanz - Umbau- und Modernisierungszuschläge - verschiedene, weitgehend vergleichbare oder gleiche Tragwerke - Wiederholungshonorare und Zeithonorare - Tabellenfortschreibung - Toleranzgrenzen für Kostenermittlung - DIN 276 alt und neu Dem schnellen Überblick dient ein nach Stichworten geordnetes "ABC der anrechenbaren Kosten", nach dem sich diese Kosten einfach ermitteln lassen.
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