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Mit der Novellierung des Haushaltsrechts ist die Kameralistik durch ein kaufmännisches Buchungs- und Rechnungswesen ersetzt worden. Spätestens seit dem 1.1.2009 müssen alle Kommunen in NRW nach dem NKFG wirtschaften und haushalten. Die Kommentierung der haushaltsrechtlichen Vorschriften der Gemeindeordnung sowie der Gemeindehaushaltsverordnung bietet allen mit dem Haushaltsrecht in den Verwaltungen und den Räten Befassten sowie den kommunalpolitisch Interessierten eine zuverlässige Orientierung zu den neuen gesetzlichen Bestimmungen und Hilfestellung bei auftretenden Problemen. In die…mehr

Produktbeschreibung
Mit der Novellierung des Haushaltsrechts ist die Kameralistik durch ein kaufmännisches Buchungs- und Rechnungswesen ersetzt worden. Spätestens seit dem 1.1.2009 müssen alle Kommunen in NRW nach dem NKFG wirtschaften und haushalten. Die Kommentierung der haushaltsrechtlichen Vorschriften der Gemeindeordnung sowie der Gemeindehaushaltsverordnung bietet allen mit dem Haushaltsrecht in den Verwaltungen und den Räten Befassten sowie den kommunalpolitisch Interessierten eine zuverlässige Orientierung zu den neuen gesetzlichen Bestimmungen und Hilfestellung bei auftretenden Problemen. In die Erläuterungen sind die Erfahrungen der Autoren aus der Begleitung des Modellprojekts Doppischer Kommunalhaushalt in Nordrhein-Westfalen sowie aus dem Gesetzgebungsverfahren und der den Umstellungsprozess begleitenden Rechtsberatung der Gemeinden eingeflossen.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Autorenporträt
Dieter Freytag, Beigeordneter und Stadtkämmerer der Stadt Brühl; Claus Hamacher, Beigeordneter; Andreas Wohland, Hauptreferent, beide Letztgenannten beim Städte- und Gemeindebund NRW; Beatrice Dott, Referentin bei der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement.
Rezensionen
"Die Kurzkommentierung der Autoren wird dem im Vorwort formuliertem Anspruch im vollen Umfang gerecht, eine Hilfestellung bei dem Umgang mit dem neuen kommunalen Finanzmanagement zu bieten. Das Werk ist nicht nur für die Leserschaft aus NRW, sondern auch im Hinblick auf die Gesetzgebungen in anderen Bundesländern für die dortige Leserschaft von großem Interesse." (H. Hagemann, in: KKZ 3/2010)