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EDV-Fehler nehmen zu. Ursache dafür ist u. a., dass zwar einerseits alle Verantwortlichen in unserer IT-Gesellschaft technisch auf dem Laufenden sein müssen, andererseits aber nur relativ wenige Insider über das erforderliche EDV-Wissen verfügen. Dieses neue Buch schafft hier Abhilfe, denn es vermittelt das relevante rechtliche und technische EDV-Know-how. So können Verantwortliche ihre Ansprüche im Rahmen von EDV-Streitigkeiten bei Störungen oder Mängeln zielgerichtet verfolgen und die wichtige Beweisführung optimieren. Das Werk gibt dem Leser praktische Hinweise, um Fehler im EDV-System…mehr

Produktbeschreibung
EDV-Fehler nehmen zu. Ursache dafür ist u. a., dass zwar einerseits alle Verantwortlichen in unserer IT-Gesellschaft technisch auf dem Laufenden sein müssen, andererseits aber nur relativ wenige Insider über das erforderliche EDV-Wissen verfügen.
Dieses neue Buch schafft hier Abhilfe, denn es vermittelt das relevante rechtliche und technische EDV-Know-how. So können Verantwortliche ihre Ansprüche im Rahmen von EDV-Streitigkeiten bei Störungen oder Mängeln zielgerichtet verfolgen und die wichtige Beweisführung optimieren.
Das Werk gibt dem Leser praktische Hinweise, um Fehler im EDV-System rechtzeitig zu erkennen, sicher einzuordnen und wirtschaftlich sinnvoll zu verfolgen. Darüber hinaus veranschaulicht der Autor qualitative und quantitative Bewertungsfaktoren für Mangelpotentiale und erläutert die Schwierigkeiten bei der Ermittlung und Beurteilung einzelner und multipler Kernursachen für Systemstörungen.
Anhand zahlreicher Gerichtsentscheidungen bietet dieses Buch außerdem Fallbeispiele für gerichtlich attestierte Hard- und Softwaremängel und geht vertiefend auf die Mangelbeweisführung im außergerichtlichen wie im prozessualen Bereich ein.
Rezensionen
"...Juristen ist es uneingeschränkt zu empfehlen..." Kai Mielke C`t magazin für computertechnik, 7/2009

" ... Das Buch ist damit nicht nur für den befassten Juristen, sondern auch für EDV-Verantwortliche und insbesondere Sachverständige von wert. Ein empfehlenswertes Werk, das seinen Preis wert ist." VROLG Dr. Richard Brenner, OLG Köln Computer & Recht, Ausgabe 9/2009