Korruption gilt als ein besonders gesellschaftsschädliches Phänomen. Seit Mitte der neunziger Jahre wird daher auch das Steuerrecht zu ihrer Bekämpfung herangezogen. Dabei knüpft es auf der Tatbestandsseite an das strafrechtliche Instrumentarium an. Die Arbeit untersucht beide Elemente der Korruptionsbekämpfung und konzentriert sich dabei auf das Steuerrecht, insbesondere das Abzugsverbot und die Mitteilungspflichten des
4 Abs. 5 S. 1 Nr. 10 EStG. Ferner werden die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Verhaltenslenkung mit Steuerrecht untersucht und die steuerlichen Normen zur Korruptionsbekämpfung daran gemessen. Eine Umfrage unter ausgewählten Unternehmen zeigt schließlich, dass von dem Abzugsverbot nur eine geringe Wirkung zu erwarten ist, während die Mitteilungspflichten als wirkungsvoller eingeschätzt werden.
4 Abs. 5 S. 1 Nr. 10 EStG. Ferner werden die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Verhaltenslenkung mit Steuerrecht untersucht und die steuerlichen Normen zur Korruptionsbekämpfung daran gemessen. Eine Umfrage unter ausgewählten Unternehmen zeigt schließlich, dass von dem Abzugsverbot nur eine geringe Wirkung zu erwarten ist, während die Mitteilungspflichten als wirkungsvoller eingeschätzt werden.