Seit Jahren erfreut sich der Begriff der «Sperrwirkung» großer Beliebtheit, scheint er doch die Lösung für Probleme im Verhältnis von Tatbeständen zu sein, die sich nicht ohne weiteres in altbekannte dogmatische Strukturen einordnen lassen. Ausgehend von Maurach hat der Begriff «Sperrwirkung» inzwischen in den Besonderen Teil des Strafgesetzbuchs ebenso wie in das Strafzumessungsrecht und in strafrechtliche Nebengesetze und in das Strafprozessrecht Einzug erhalten. Die Untersuchung hinterfragt die Richtigkeit der mit der «Sperrwirkung» verbundenen Lösungsansätze und nimmt eine dogmatische Einordnung der ermittelten «Sperrwirkungen» vor, um so zu klären, ob und inwieweit die «Sperrwirkung» die Qualität eines eigenständigen Rechtsinstituts besitzt. Im Ergebnis erweist sich die «Sperrwirkung» als einheitliches und brauchbares Rechtsinstitut, wenn auch ihr Anwendungsbereich im Vergleich zum sprachlichen Gebrauch des Begriffs der «Sperrwirkung» verhältnismäßig gering ist.