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Thema der Arbeit ist der Einsatz von Videoüberwachungstechnik durch die Kommunen in NRW. Während sich die rechtswissenschaftliche Diskussion in den letzten Jahren intensiv mit der polizeilichen Videoüberwachung befasste, wurden die Befugnisse der Kommunen zur Videoüberwachung in einem eher geringem Maße betrachtet. Dirk Zitzen arbeitet zunächst die verfassungsrechtlichen Vorgaben heraus, an denen kommunale Videoüberwachungsmaßnahmen zu messen sind, und analysiert sodann die für Gemeinden geltenden gesetzlichen Regelungen.
Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass die geltende Rechtslage in
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Produktbeschreibung
Thema der Arbeit ist der Einsatz von Videoüberwachungstechnik durch die Kommunen in NRW. Während sich die rechtswissenschaftliche Diskussion in den letzten Jahren intensiv mit der polizeilichen Videoüberwachung befasste, wurden die Befugnisse der Kommunen zur Videoüberwachung in einem eher geringem Maße betrachtet. Dirk Zitzen arbeitet zunächst die verfassungsrechtlichen Vorgaben heraus, an denen kommunale Videoüberwachungsmaßnahmen zu messen sind, und analysiert sodann die für Gemeinden geltenden gesetzlichen Regelungen.

Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass die geltende Rechtslage in verschiedenen Bereichen Regelungsdefizite aufweist. Er erarbeitet unter Berücksichtigung datenschutzfördernder Technik Regelungsvorschläge für bereichsspezifische Erweiterungen der Befugnisse der Kommunen zur Videoüberwachung. Darüber hinaus entwickelt er eine Regelung für ein Verbot von Kameraattrappen.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Rezensionen
»Zitzen hilft zudem mit konkreten Vorschlägen zur Weiterentwicklung des Rechts der Videoüberwachung« Dr. Philipp Kramer, in: Datenschutz-Berater, 3/2016

»Der Autor bietet [...] einen umfassenden Überblick über die aktuellen gesetzlichen Grundlagen der kommunalen Videoüberwachung aus dem Blickwinkel verschiedener datenschutzrechtlicher Regelungen. Genauso wertvoll und hilfreich sind die Vorschläge zum Schließen der vorhandenen Regelungslücken, die u. a. dazu beitragen sollen, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung noch näher zu konturieren.« PD Dr. Cristina Fraenkel-Haeberle, in: Die Öffentliche Verwaltung, 9/2016