Die Untersuchung der Arbeit beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit der Umsetzung der EG-Fusionsrichtlinie in nationales Recht. Im Gang der Untersuchung werden die Unterschiede zwischen den Regelungen der Fusionsrichtlinie und ihrer Umsetzung durch § 23 des Umwandlungssteuergesetzes aufgezeigt. Weiterhin wird untersucht, inwieweit die Regelung des § 23 Umwandlungssteuergesetz gegen die Grundfreiheiten des EG-Vertrages verstößt.Diese Regelung schließt es aus, dass Gesellschaften, die ihren Sitz vom EU-Ausland ins Inland verlegen, die Voraussetzungen der Umsetzungsregelung erfüllen müssen. Hierdurch verstößt Umsetzungsregelung gegen die Niederlassungsfreiheit im Sinne der EuGH-Rechtssprechung in Sachen >Centros< und >Überseering<. Der Verstoß ist durch die unmittelbare Anwendbarkeit der Fusionsrichtlinie zu beseitigen. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit bildet die Rechtsfolgenseite der Einbringung.Dabei stellt die Wertverknüpfung in den verschiedenen Einbringungsfallgruppen einen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit dar. Eine Lösung besteht in einer der jeweiligen Fallgruppe angepassten Bewertung der erhaltenen Anteile.
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