Die 2006 neu in das Grundgesetz aufgenommene Kompetenzart der Abweichungsgesetzgebung in Art. 72 Abs. 3 GG sieht auf Rechtsfolgenseite abweichend vom "Normalfall" des Art. 31 GG einen Anwendungsvorrang des späteren Rechts vor. Damit ist diese Gesetzgebungskompetenz auf unübersichtliche Gemengelagen von Bundes- und Landesrecht normativ angelegt. Die Verwobenheit von Bundes- und Landesrecht kann bei dieser Gesetzgebungsart ein Maß an normativer Komplexität erreichen, das mit dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit nicht mehr zu vereinbaren ist. Die möglichen Gemengelagen stehen auch in…mehr
Die 2006 neu in das Grundgesetz aufgenommene Kompetenzart der Abweichungsgesetzgebung in Art. 72 Abs. 3 GG sieht auf Rechtsfolgenseite abweichend vom "Normalfall" des Art. 31 GG einen Anwendungsvorrang des späteren Rechts vor. Damit ist diese Gesetzgebungskompetenz auf unübersichtliche Gemengelagen von Bundes- und Landesrecht normativ angelegt. Die Verwobenheit von Bundes- und Landesrecht kann bei dieser Gesetzgebungsart ein Maß an normativer Komplexität erreichen, das mit dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit nicht mehr zu vereinbaren ist. Die möglichen Gemengelagen stehen auch in Widerspruch zum Prinzip demokratischer Verantwortungsklarheit und demokratischer Repräsentation. Aus diesem Grund muss für die Abweichungsgesetzgebung eine Kompensation in Form eines ungeschriebenen Zitiergebots mitgedacht werden.Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
3. Ausdrückliche Zitiergebote im Grundgesetz und im Recht der Europäischen Union
Die Bezeichnung des eingeschränkten Grundrechts nach Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG - Die Bezeichnung der Ermächtigung nach Art. 80 Abs. 1 S. 3 GG - Zitiergebot bei der Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Union
4. Aspekte der Rechtsstaatlichkeit
Rechtssicherheit als Element des Rechtsstaatsprinzips - Gemengelage von Bundes- und Landesrecht bei der Abweichungsgesetzgebung - Folgerung eines ungeschriebenen Zitiergebots für die Abweichungsgesetzgebung - Bedenken gegen ein ungeschriebenes Zitiergebot für die Abweichungsgesetzgebung - Konkrete Ausgestaltung eines Zitiergebots
5. Aspekte der Demokratie
Volkssouveränität und repräsentative Demokratie als Staats- und Regierungsform
6. Konsequenzen eines Zitiergebots für die Abweichungsgesetzgebung
Rechtsfolge eines Verstoßes gegen das Zitiergebot - Abweichungswille - Prozessuale Geltendmachung - Hinreichende Sanktionswirkung der Unanwendbarkeit
3. Ausdrückliche Zitiergebote im Grundgesetz und im Recht der Europäischen Union
Die Bezeichnung des eingeschränkten Grundrechts nach Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG - Die Bezeichnung der Ermächtigung nach Art. 80 Abs. 1 S. 3 GG - Zitiergebot bei der Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Union
4. Aspekte der Rechtsstaatlichkeit
Rechtssicherheit als Element des Rechtsstaatsprinzips - Gemengelage von Bundes- und Landesrecht bei der Abweichungsgesetzgebung - Folgerung eines ungeschriebenen Zitiergebots für die Abweichungsgesetzgebung - Bedenken gegen ein ungeschriebenes Zitiergebot für die Abweichungsgesetzgebung - Konkrete Ausgestaltung eines Zitiergebots
5. Aspekte der Demokratie
Volkssouveränität und repräsentative Demokratie als Staats- und Regierungsform
6. Konsequenzen eines Zitiergebots für die Abweichungsgesetzgebung
Rechtsfolge eines Verstoßes gegen das Zitiergebot - Abweichungswille - Prozessuale Geltendmachung - Hinreichende Sanktionswirkung der Unanwendbarkeit
Zusammenfassung
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