In der Arbeit wird der Frage nachgegangen, welche sozial-politische Veränderung notwendig war, um aus der Policey des 19. Jahrhunderts ein modernes Planungsinstrument zu schaffen. Der historische Weg erscheint uns heute selbstverständlich, aber eben nur in der Rückschau. Schon zur Zeit der Reichsgründung um 1870 standen die Städte vor großen Aufgaben, auf die sie nicht vorbereitet waren. Die starke Zunahme der städtischen Bevölkerung und der Zug vom Land in die Stadt erzwang erhebliche gesellschaftspolitische Veränderungen. Stichworte sind hier die Hygiene-, Boden- und die Wohnungsfrage, verbunden mit dem Sonderproblem der fehlenden und bezahlbaren Wohnungen für die ärmeren Bevölkerungsklassen. Nur durch das systematische und beharrliche Drängen seit 1875 u. a. von Architekten wie Reinhard Baumeister und Josef Stübben, dem Minister Heinrich Hirtsiefer und dem Juristen Wilhelm Dittus, gelang 1960 das einheitliche deutsche Bauplanungsrecht.